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... Zum Beispiel: Kirchengemeinderat
„Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird." (Kirchengemeindeordnung § 16 Abs.1)
Zum Kirchengemeinderat der Johanneskirche gehören elf gewählte Mitglieder, der Kirchenpfleger, der Diakon und der Pfarrer
Die Kirchengemeinderatssitzungen sind überwiegend öffentlich. Schauen Sie doch einmal herein! Die Sitzungstermine finden Sie im Wochenplan.
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